Bauplatzeignung
Planungsgrundlagen Neubau
Jedes Grundstück, das bebaut werden soll, muss auch für die geplante Bebauung geeignet sein. Die Bauplatzeignung ist bestenfalls vor Erwerb eines Grundstückes zumindest auf Plausibilität zu prüfen.
Geeigneter Bauplatz
Damit ein Grundstück zur geplanten Bebauung geeignet ist, sind folgende Punkte zu erfüllen:
- Die Bebauung entspricht dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz - das Grundstück muss zur Bebauung gewidmet sein.
- Eine ausreichende Wasserversorgung ist sichergestellt - also eine Anschlussmöglichkeit zu einem Wasserversorgungsnetz ist möglich.
- Die Energieversorgung sowie die Abwasserentsorgung sind sichergestellt - es besteht eine Möglichkeit zu einem Anschluss an das Strom- und Kanalnetz.
- Der Untergrund ist tragfähig und die geplante Bebauung stellt keine Gefährdung für benachbarte bauliche Anlagen dar.
- Es sind keine Gefahren durch Lawinen, Hochwasser, Grundwasser, Vermurungen, Steinschlag, Rutschungen oder andere Naturgefahren zu erwarten - Gefahrenzonen
- Die Zufahrtsmöglichkeit muss geeignet und rechtlich gesichert vorhanden sein.
- Das geplante Haus muss dem Bebauungsplan enstprechen.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage für die Bauplatzeignung bildet §5 Steiermärkisches Baugesetz. Erweiternd ist das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sowie der Bebauungsplan zu berücksichtigen.