Schutzzonen
Wie der Name schon sagt, gibt es auch für den baulichen Bereich verschiedene Schutzzonen. Ein Neubau oder eine Sanierung in so einem Gebiet unterliegt gewissen Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen. Im Gegenzug gibt es auch einige Gefahrenzonen, welche die Verwirklichung eines Bauprojektes gefährden oder gar unmöglich machen.
Der seit 1974 in Graz institutionalisierte Altstadtschutz, rechtlich im Landesgesetz zur Grazer Altstadterhaltung verankert, idgF GAEG 2008, sieht in den baukulturellen Zeugnissen der historisch gewachsenen Stadt Graz - in den ausgewiesenen Schutzzonen - einen besonderen Wert, der für zukünftige Generationen zu erhalten ist.
Unter Ortsbild versteht man in erster Linie die bauliche Ansicht eines Ortes oder Ortsteiles innerhalb einer Gemeinde, unabhängig davon, ob nun die Betrachtung von innen oder von einem Standpunkt außerhalb des Ortes erfolgt. Geprägt wird dieses Ortsbild daher grundsätzlich von den baulichen Anlagen eines Ortes selbst.
Der Schutz des Ortsbildes umfasst den Schutz baulicher Anlagen und öffentlicher Flächen aber auch der bildhaften Wirkung etwa von Grünanlagen, Parklandschaften oder Schlossbergen eines Ortes.
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Zu den Wirkungsbereichen des Naturschutzes zählen Naturlandschaften, Naturdenkmäler, Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Tiere und Pflanzen in ihren angestammten Biotopen und Ökosystemen.
Der Naturschutz beschäftigt sich aber auch mit den wirkungsbezogenen Einflussfaktoren, wie dem Bodenschutz, dem Mikroklima, der Luftreinhaltung und dem Lärmschutz sowie all jenen Einflüssen, die sich nachteilig auf unsere natürlichen Lebensräume auswirken.
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