Quadratmeterpreisverordnung 2011
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011, mit der die maximalen Quadratmeterpreise für den Bereich der Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen geregelt werden.
Auf Grund des § 22 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr.25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 59/2011, wird verordnet:
§ 1
Anpassung der maximalen Quadratmeterpreise
Der im § 22 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzte Betrag wird wie folgt angepasst:
Betrag laut Gesetz | Betrag nach Index-Anpassung |
2.550,-- Euro |
2.900,-- Euro |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. Juli 2011, in Kraft.