Eigenheimförderung
Förderung des Landes Steiermark für die Neuerrichtung eines Eigenheimes
Was wird gefördert?
Die Neuerrichtung eines Eigenheimes.
Bitte beachten Sie, dass keine Förderung möglich ist, wenn das Objekt bereits bezogen wurde, eine Benützungsbewilligung vorliegt oder es eine Fertigstellungsanzeige gibt!
Für weitere Informationen wird auf die Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
Wer kann eine Eigenheimförderung beantragen?
Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
Die Förderung besteht in der Gewährung eines gestaffelten Landesdarlehens in Höhe von max. € 200.000,- pro Förderungsansuchen.
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen (Wohngebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten) sowie der Zu- oder Einbau einer neuen abgeschlossenen Wohnung bei einem bestehenden Wohngebäude.
Das Landesdarlehen setzt sich aus einem Grundbetrag und aus zumindest einem verpflichtend nachzuweisenden Zuschlag (siehe Punkt 4.) zusammen. Die Rückzahlungslaufzeit des Darlehens beträgt 30 Jahre und ist mit maximal 1,50 % p.a. verzinst.
Förderungshöhe
Förderungshöhe für Landesdarlehen
Personenanzahl |
Grundbetrag |
Basisbetrag 1 Person |
€ 80.000,- |
Ehepartner:in, Lebensgefährt:in (§ 2 Z. 9 lit. e Stmk. WFG 1993) eingetragene Partner:in |
€ 20.000,- |
Jede weitere im Haushalt lebende nahestehende Person |
€ 10.000,- |
Zuschläge
Zumindest einer der angeführten Zuschläge ist verpflichtend nachzuweisen, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können:
Zuschläge |
Grundbetrag |
Siedlungsschwerpunkt gem. StROG |
€ 10.000,- |
€ 10.000,- |
|
€ 10.000,- |
|
klimaaktiv Silber |
€ 20.000,- |
klimaaktiv Gold |
€ 30.000,- |
Generationen-Wohnhaus |
€ 20.000,- |
Eigenheime in Gruppen |
€ 40.000,- |
Abbruch des Wohnbestands |
€ 60.000,- |
Zuschläge sind miteinander kombinierbar, ausgenommen die Zuschläge betreffend klimaaktiv untereinander. Die maximal mögliche Förderungshöhe beträgt € 200.000,- pro Förderungsansuchen.
- Eigenheime müssen ganzjährig bewohnt sein.
-
Grundvoraussetzung ist eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für das Bauvorhaben.
- Grundbücherliche Sicherstellung. Es besteht die Verpflichtung, die Darlehensschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen. Die gesetzlich zulässige Belastungsgrenze im Grundbuch beträgt 70 % der anerkannten Gesamtbaukosten. Das Pfandrecht für das Landesdarlehen muss innerhalb dieser 70 % Platz finden.
- Bei aneinander gebauten Eigenheimen gilt als Förderungsvoraussetzung, zwecks zusätzlicher Sicherheit zum Brandschutz, dass die Trennung der einzelnen Gebäude ab Fundamentplattenoberkante über die gesamte Gebäudehöhe zu erfolgen hat. Die Ausführung im Dachbereich muss den brandschutztechnischen Maßnahmen entsprechen.
- Es gibt keine Nutzflächen-Obergrenze.
- Der Bewerber muss über ausreichende Mittel verfügen.
- Die Anteile der Baukosten, die nicht gefördert werden, müssen durch Eigenmittel, Eigenleistungen oder Darlehen abgedeckt sein.
- Einkommensobergrenzen
- Zum Zeitpunkt der Einbringung des Ansuchens um Förderung darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein. Bitte beachten Sie, dass keine Förderung mehr möglich ist, wenn das Objekt bereits bezogen wurde.
Information | Aktualisiert | |
Förderungsrichtlinie | 01.09.2024 | |
Infoblatt Beratungskund:innen - Stellungnahme der Energieberatungsstelle für die Eigenheimförderung der Steiermärkischen Landesregierung | 01.09.2024 | |
Beilagen | Aktualisiert | |
Zustimmungserklärung | 25.05.2018 | |
Bestätigung Baubeginn und Kosten | 01.09.2023 | |
Weitere Dokumente | Aktualisiert | |
Eidesstattliche Erklärung über mitwohnende, nahestehende Personen | 31.07.2013 | |
Promesse | 15.07.2024 | |
Übernahmeerklärung bei Zustimmung zu Rechtsgeschäften | 31.08.2014 | |
Aufgabe der Rechte an der bisherigen Wohnung | 01.08.2012 | |
Gutachten zur Energiebereitstellung (WBF 3) | 07.03.2016 | |
Bestätigung der Gemeinde | 01.09.2024 | |
Online-Antrag zur Eigenheimförderung | 01.09.2024 |