Geschoßbauförderung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
- Eigentumswohnungen
- Mietkaufwohnungen
- Mietwohnungen
- Sozialmietwohnungen
- Wohnheime (Seniorenheime, Studentenheime)
Für weitere Informationen wird auf das Infoblatt zum Ansuchen sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
Wie erhält man eine geförderte Wohnung?
Voraussetzung ist die Anmeldung bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung oder eine Vormerkung im zuständigen Gemeindeamt.
Wie wird gefördert?
Nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge in der Höhe von 3,50 %, bei "Sozialmietwohnungen" in der Höhe von 4,50 % zu Kapitalmarktdarlehen, sonstigen Fremdmitteln oder Eigenmitteln mit einer Laufzeit von 30 Jahren, bezogen auf das aushaftende Kapital (basierend auf einem fiktiven Darlehen in Höhe von € 2.100,-/m2, das in konstanten halbjährlichen Annuitäten über 30 Jahre getilgt wird). Diese Regelung ist vorerst gültig bis 31.12.2024.
Eigentumswohnungen:
erhalten österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte, deren Nettoeinkommen (jährlich in Euro) folgende Grenzen nicht übersteigt:
- 1 Person: € 49.600,-
- 2 Personen: € 74.400,-
- Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 6.570,-.
Die Nutzfläche ist mit 90 m² für 1- bis 4-Personen-Haushalte begrenzt. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnnutzfläche um je 10 m², jedoch maximal auf 150 m².
Mietwohnungen:
Die Alternative zur Eigentumswohnung mit Kündigungsschutz nach dem Mietrechtsgesetz und ein Eintrittsrecht mitwohnender Personen.
Einkommensobergrenzen (netto jährlich in Euro) bei Mietwohnungen:
- 1 Person: € 49.600,-
- 2 Personen: € 74.400,-
- Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 6.570,-.
Für Mietwohnungen wird Wohnunterstützung gewährt.
Mietkaufwohnungen:
Mit dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 wurde die Förderung von Mietkaufwohnungen eingeführt, um den Förderungswerber hinsichtlich der Umsatzsteuer beim Ankauf einer Eigentumswohnung zu entlasten.
Gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz hat der/die MieterIn/Nutzungsberechtigte/r nach insgesamt 5-jähriger .Mietdauer (gerechnet ab erstmaligem Bezug ab dem 01.08.2019) bzw. 10-jähriger Mietdauer (gerechnet ab erstmaligem Bezug vor dem 01.08.2019) einen Anspruch auf Übertragung der Mietwohnung in .das Wohnungseigentum, wenn die Wohnung unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde, die Förderung noch aufrecht ist, und neben dem monatlichen Entgelt auch Eigenmittel für die Grund- und/oder Baukosten von mehr als € 82,81 je m² Nutzfläche (Stand 1.4.2023, valorisiert) eingehoben wurden.
Sämtliche mit der Wohnung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank und dem Land Steiermark sind von bisherigen Mietern/Nutzungsberechtigten (nun Käufer) zu übernehmen.
Sozialmietwohnungen:
Hierbei handelt es sich um Mietwohnungen deren BewohnerInnen durch die Grundkosten und außerhalb des Baugrundstückes anfallenden Aufschließungskosten auf Dauer nicht belastet werden und Mittel gemeinnütziger Bauvereinigungen eingesetzt werden.
Wohnheime:
Bei Wohnheimen werden sämtliche allgemein nutzbare Flächen und Gänge (ausgenommen Treppenläufe und Podeste), die umbaut sind, in die Förderung mit einbezogen.
Für Wohnheime kann keine Wohnunterstützung gewährt werden.
Geschoßwohnbauförderung | Aktualisiert | |
Checkliste einzureichende Unterlagen | 12.05.2023 | |
Förderungsansuchen (WBF 1) | 01.03.2015 | |
Infoblatt zum Ansuchen | 04.10.2023 | |
Promesse | 01.01.2022 | |
Bestätigung des gesonderten Baukontos | 01.11.2013 | |
Förderungsinformation | 01.01.2022 | |
Eidesstattliche Erklärung für Erwerbung bzw. Mietung | 05.10.2023 | |
Ansuchen um Reduzierung der Rückzahlungsrate (Glättung) | 26.08.2022 | |
Ansuchen um Reduzierung der Rückzahlungsrate für ins Eigentum übertragene Mietkaufwohnungen (Glättung) | 12.05.2023 |
Technisch relevante Unterlagen | Aktualisiert | |
Wohnbautischvorlage | 24.05.2022 | |
Grundstücksbeurteilung (WBF 9) | 19.07.2016 | |
Erläuterung zu WBF 9 | 19.07.2016 | |
Gutachten zur Energiebereitstellung (WBF 3) | 07.03.2016 | |
01.09.2024 | ||
01.09.2024 | ||
WBF 2 | 01.03.2015 | |
WBF 4 und WBF 5 GB-Programm 2015-2021 (Zweiteinreichung vor 1.1.2020) | 01.03.2015 | |
WBF 6 Nachweis der wärmetechnischen Mindestanforderungen | 01.09.2022 | |
WBF 6a | 01.09.2020 | |
Formblatt EDV-1-und EDV-2 | 28.02.2024 | |
ÖKO1-ÖKO3 GB Prog. 2015-2021 (Zweiteinreichung vor 1.9.2022) | 01.04.2019 | |
Energiebuchhaltung | 01.09.2023 | |
Baubeginnmeldung | 15.06.2016 | |
Baufertigstellungsmeldung | 01.03.2014 | |
Formblätter (WBF 1, 2, 3 und 5) GB Prog. bis 2014 | 01.10.2014 | |
WBF 10 Projektinformation | 01.09.2022 | |
WBF 11 Ökopunkte (Zweiteinreichung ab 1.9.2024) | 01.09.2024 | |
WBF 11 Ökopunkte (Zweiteinreichung ab 1.9.2022) | 01.09.2022 |
Vergabe, Wettbewerb | Aktualisiert | |
Einladung zur Angebotsabgabe | 17.08.2017 | |
Angebotsschreiben | 17.08.2017 | |
Bekanntgabe Subunternehmer | 21.12.2015 | |
Allgemeine Bestimmungen Baumeister | 17.08.2017 | |
Allgemeine Bestimmungen Professionistenleistung | 17.08.2017 | |
Steirische Zusatzpositionen zur LBH ("Sternchenpositionen") | 17.07.2017 | |
Erläuterungsbericht zu Musterauslobung | 01.02.2018 | |
Geladener einstufiger Wettbewerb | 23.12.2015 | |
Einstufiger offener Wettbewerb | 23.12.2015 | |
Zweistufiger offener Wettbewerb | 23.12.2015 | |
Städtebaulicher Testentwurf | 21.12.2015 | |
Förderungsansuchen Wettbewerbe | 14.08.2020 |
Bauphysik | Aktualisiert | |
Stellen für die bauphysikalische Prüfung | 01.07.2021 |
Im Zusammenhang mit Geschoßbauwohnungen können Sie sich mit folgenden Fragen an das Referat Rechtsangelegenheiten bzw. direkt zu den Online-Informationen der Rechtsgeschäfte wenden:
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Ausnahmegenehmigung zur Vermietung von geförderten Wohnungen und Kontrolle der Rechtsmäßigkeit geförderter Wohnungen
Kontakt
Information und Beratung
Allgemeine Anfragen ad Förderungen, etc. |
Infozentrale | ( 0316/877 - 3713 |
( 0316/877 - 3769 |
ad Wohnungen und Bauvorhaben | Gemeinnützige Bauvereinigungen |
Finanzen und Geschoßbauförderung
Geschoßbauförderung, Programmevidenz, Sonderwohnbauprogramm SOP 1983 | Johanna Heschl | ( 0316/877 - 3771 |