Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Das Land Steiermark unterstützt die Erhaltung des baukulturellen Erbgutes im Lande. Ziel dieser Förderung ist die Revitalisierung und Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen im Sinne der Bewahrung der jeweiligen regionalen Identität. Durch den Einsatz spezieller Fachleute werden in diesem Zusammenhang auch die erforderlichen traditionellen Handwerkstechniken als gelebtes Kulturgut gepflegt und die einschlägigen Berufszweige in Ihrer Existenz unterstützt.
Seit mehr als 20 Jahren wird für vorbildlich durchgeführte Revitalisierungen die Auszeichnung das "Steirische Wahrzeichen" verliehen und werden zu diesen Objekten auch Fachexkursionen durchgeführt. Zuletzt wurde das Steirische Wahrzeichen 2024 verliehen und an die Preisträger übergeben.
Für weitere Informationen wird auf die Förderungsrichtlinie sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Natürliche und juristische Personen
Sofern der/die FörderungswerberIn nicht EigentümerIn des zu fördernden Objektes ist, ist eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin erforderlich.
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge im Ausmaß von maximal 10 % der anerkannten Kosten und maximal € 22.000,- pro Projekt und Jahr
- Förderungsdarlehen im Ausmaß von maximal der Hälfte der anerkannten denkmalrelevanten Kosten (maximal € 150.000,- pro Objekt und Jahr) mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einer Verzinsung von 0,5 % p.a. (dekursiv)
Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler | Aktualisiert | |
Förderungsrichtlinie | 01.01.2024 | |
Förderungsantrag | 12.05.2021 |