Kleine Sanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Liebe Besucherinnen und Besucher!
Eine Antragstellung für die Kleine Sanierung ist derzeit nicht möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unsere Förderungen umfassend zu evaluieren, und informieren Sie, sobald die Ergebnisse der Evaluierung vorliegen.
Bereits eingereichte Förderungsanträge werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der großen Nachfrage dieser Förderung derzeit mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechnen ist.
Wir sind jedoch um eine rasche Erledigung bemüht.
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15 % der förderbaren Kosten
WICHTIGER Hinweis zum Thema Heizungstausch und Solarthermie:
Eine Sanierungsförderungen kann auch für die Erneuerung einer Zentralheizungsanlage, die schon bisher auf Basis erneuerbarer Energie betrieben wurde, beantragt werden.
Als Einzelmaßnahme besteht die Förderungsmöglichkeit für den Ersatz des fossilen Heizsystem oder der Stromheizung sowie für die Errichtung einer solarthermischen Anlage über den Umweltlandesfonds, sofern diese Maßnahme vor Antragstellung noch nicht umgesetzt wurde. Siehe Umweltförderungen.
Bitte beachten Sie in allen Fällen den Vorrang der Fernwärmeförderung in Fernwärmeanschlussgebieten vor anderen Heizungsförderungen.
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31.03.2025 |
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01.03.2025 |
Bitte beachten Sie die erforderlichen Beilagen entsprechend Punkt 7 der Förderungsrichtlinie.
Formulare | Aktualisiert | |
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01.01.2025 |
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01.12.2024 |
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26.03.2025 |
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01.08.2023 |
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01.08.2023 |