Umfassende energetische Sanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Liebe Besucherinnen und Besucher!
Eine Antragstellung für die Umfassende energetische Sanierung ist ab 01.05.2025 nicht mehr möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unsere Förderungen umfassend zu evaluieren, und informieren Sie, sobald die Ergebnisse der Evaluierung vorliegen.
Bereits eingereichte Förderungsanträge werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der großen Nachfrage dieser Förderung derzeit mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechnen ist.
Wir sind jedoch um eine rasche Erledigung bemüht.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Eigentümer:innen einer Wohnung oder Liegenschaft
- Mieter:innen einer Wohnung oder Liegenschaft
- Bauberechtigte
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % der förderbaren Kosten
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01.01.2024 |
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31.03.2025 |
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01.03.2025 |
Bitte beachten Sie die erforderlichen Beilagen entsprechend Punkt 7 der Förderungsrichtlinie.
Formulare | Aktualisiert | |
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01.12.2022 | |
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01.01.2025 |
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01.12.2024 |
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01.08.2023 |
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01.05.2024 |
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01.08.2023 |
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01.08.2023 |
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01.12.2024 |