Assanierung im Rahmen der Wohnhaussanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Die Förderung kann gewährt werden für das weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und durch einen kompletten Neubau ersetzt wird oder ein Neubauanteil von mehr als 50 % bezogen auf die bisherige Nutzfläche vorliegt. Das Objekt muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 liegen.
Für weitere Informationen wird auf die Kurzinformation zur Förderung sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 30 % auf die Dauer von 15 Jahre
- nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge im Ausmaß von 20 % der förderbaren Kosten auf die Dauer von 15 Jahre
Die maximal förderbare Kostensumme je Wohnung, wofür Annuitätenzuschüsse zu Bankdarlehen oder Förderungsbeiträge gewährt werden können, beträgt 70.000,-- Euro.
Kurzinformation zur Förderung |
01.01.2024 |
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Förderungsrichtlinie |
01.03.2024 |
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Geschäftsordnung Sanierungswohnbautisch |
01.04.2024 |
Voranfrage (optional) |
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Aktualisiert |
Erläuterung zur Voranfrage |
01.03.2024 |
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Assanierungsbeschreibung |
01.06.2018 |
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Grundstücks-und Bestandsbeurteilung WBF 9S | 01.10.2022 | |
weitere erforderliche Unterlagen zur Beurteilung (Förderungsrichtlinie Punkt 7.1.) | 01.03.2024 |
Projektbeurteilung Schritt 1: Gutachten zum Wohnumfeld (§ 15c DVO zum Stmk. WFG 1993) |
Aktualisiert | |
01.06.2018 | ||
01.10.2022 | ||
Weitere erforderliche Unterlagen zur Beurteilung (Förderungsrichtlinie Punkt 7.2.) |
01.03.2024 |
Projektbeurteilung Schritt 2: Begutachtung am Sanierungswohnbautisch |
Am Sanierungswohnbautisch erfolgt die Beurteilung der Grundrisse sowie der Einhaltung der weiteren Anforderungen des Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung. |
Projektbeurteilung Schritt 3: Antragsverfahren |
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Aktualisiert |
01.01.2023 |
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Datenblatt Assanierung |
01.08.2012 |
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Gutachten zur Energiebereitstellung WBF 3 |
01.09.2024 |
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Aufgliederung der Gesamtbaukosten WS5 (Einreichung) |
01.09.2022 |
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Nachweis der wärmetechnischen Mindestanforderungen WBF 6 |
01.09.2022 |
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Bestätigung des Geldinstitutes |
01.01.2024 |
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Bautafel, Abmessungen 150 x 150 cm |
01.09.2019 |
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Baubeginnsmeldung |
01.09.2019 |
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Weitere erforderliche Unterlagen zur Beurteilung (Förderungsrichtlinie Punkt 7.4.) |
01.03.2024 |
Projektbeurteilung Schritt 4: nach Umsetzung | Aktualisiert | |
Baufertigstellungsmeldung | 01.03.2014 | |
Formblatt EDV-WS 1 | 01.10.2020 | |
Formblatt EDV-WS 2 | 01.05.2024 | |
Formblatt EDV-WS 3 - Wohnungsdatenblatt (1 Jahr nach Endabrechnung) | 01.02.2022 | |
Aufgliederung der Gesamtbaukosten WS 5 (Endabrechnung) | 01.09.2022 | |
Weitere erforderliche Unterlagen zur Beurteilung (Förderungsrichtlinie Punkt 7.5.) | 01.03.2024 |