Barrierefreies und altengerechtes Wohnen
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Es werden Wohnungen und Wohnhäuser gefördert. Das Ziel der Förderung ist es, die Schaffung barrierefreier und altengerechter Wohnverhältnisse zu unterstützen. Die Förderung kann für folgende Maßnahmen gewährt werden:
- Schaffung eines barrierefreien Zugangs
- barrierefreie Wohn- und Schlafverhältnisse
- Ausstattung von Sanitäreinheiten
Für weitere Informationen wird auf die Kurzinformation zur Förderung sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
Die Förderung kann online beantragt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Eigentümer:innen einer Wohnung oder Liegenschaft
- Mieter:innen einer Wohnung
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % der anerkannten Kosten
Eine Kombination der Förderung "Barrierefreies Wohnen" und "umfassende Sanierung" ist nicht möglich.
Kurzinformation zur Förderung | 01.01.2024 | |
Förderungsrichtlinie | 15.09.2024 |
Formulare | Aktualisiert | |
Förderungsantrag | 01.08.2023 | |
WS Datenblatt | 01.02.2023 | |
Leistungsübersicht und Kostenaufteilung | 01.08.2023 | |
Formblatt Antrag | 01.08.2023 |