Eigentumsübertragung einer vom Land Steiermark geförderten Wohnung durch einen gemeinnützigen Bauträger oder Gemeinde
Erläuterung
In diesem Fall verkauft ein gemeinnütziger Bauträger oder einer Gemeinde eine geförderte Wohnung an eine Privatperson. Wenn dies der Fall ist, müssen gewisse rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Ist der Eigentümer einer vom Land geförderten Wohnung eine gemeinnützige Bauvereinigung oder eine Gemeinde und wird diese an Privatpersonen verkauft, sind vom gemeinnützigen Bauträger oder einer Gemeinde die Voraussetzungen gem. § 8 WFG 1993 zu prüfen.
Erforderliche Unterlagen
- Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag bzw. Kaufvertrag
- Zustimmungserklärung
- Bestätigung der Überprüfung der Förderwürdigkeit
- Grundbuchsauszug
Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag bzw. Kaufvertrag
Ist der Eigentümer einer vom Land geförderten Wohnung eine gemeinnützige Bauvereinigung oder eine Gemeinde und werden von diesen Rechtsgeschäfte über eine vom Land Steiermark geförderten Wohnung mit einer Privatperson abgeschlossen, sind von diesen die Voraussetzungen des § 8 WFG 1993 zu prüfen
Zustimmungserklärung
Die Zustimmungserklärung hat die Geschäftszahl auf jeder Seite (oben) sowie die korrekte Fertigungsklausel zu enthalten.
Fertigungsklausel ist zentriert nach dem Text anzuführen
Graz, am
Für das Land Steiermark:
Der Fachabteilungsleiter:
Bestätigung der Überprüfung der Förderwürdigkeit
Bestätigung des genannten Bauträgers oder der Gemeinde, dass die Voraussetzungen (österreichischer Staatsbürger bzw. österreichischen Personen gleichgestellte Personen/ Eigenschaft als begünstigte Person) der erwerbenden Person geprüft worden sind, zum Abschluss des Mietvertrages vorlagen und die Person des überprüften Mieters mit der erwerbenden Person identisch ist.
(i. Zshg. mit §§ 2 Z 12 iVm 8 Abs. 1 und 5 WFG 1993)
Grundbuchsauszug
Es genügt der beschränkte Grundbuchsauszug.