Eigentumsbegründung beim Mietkauf - Teil 1
Erläuterung
Bevor eine Wohnung mit Kaufoption (umgangssprachlich „Mietkauf") in das Eigentum übertragen wird, erstellt das Land Steiermark, als ersten Schritt, für jede Wohnung einen separaten Schuldschein, der auch im Grundbuch eingetragen wird. Hierzu sind nachstehende Unterlagen zur Prüfung vorzulegen:
Erforderliche Unterlagen
- Anbot des gemeinnützigen Bauträgers
- Bestätigung der Überprüfung der Förderwürdigkeit
- Annahmeerklärung
- Grundbuchsauszug
Anbot des gemeinnützigen Bauträgers
Eine Kopie des vollständigen Anbotes mit einer Aufschlüsselung des Kaufpreises und dem Stichtag der Berechnung sowie einer genauen Bezeichnung der Anteile mit der genauen Anschrift der Wohnung und des Kfz Abstellplatzes für die spätere Eigentumseinverleibung
Bestätigung der Überprüfung der Förderwürdigkeit
Bestätigung des genannten Bauträgers oder der Gemeinde, dass
- die Voraussetzungen (österreichischer Staatsbürger bzw. österreichischen Personen gleichgestellte Personen/ Eigenschaft als begünstigte Person) der erwerbenden Person geprüft worden sind,
- zum Abschluss des Mietvertrages vorlagen und
- die Person des überprüften Mieters mit der erwerbenden Person identisch ist.
(i. Zshg. mit §§ 2 Z 12 iVm 8 Abs. 1 und 5 WFG 1993)
Annahmeerklärung
Die Annahmeerklärung muss vom zukünftigen Wohnungseigentümer unter Angabe des Geburtsdatums unterschrieben sein.
Grundbuchsauszug
Es is ein aktueller Grundbuchsauszug (nicht älter als sechs Monate) zur Überprüfung der Eintragung hinsichtlich des Landesdarlehens erforderlich.