Förderung von solarthermischen Anlagen
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen, die für die Warmwasserbereitung bzw. Heizungsunterstützung von Gebäuden vorgesehen sind.
Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Kurzinformation zur Förderung und der Richtlinine 2024 sowie sämtlichen Förderungsinformationen und Formularen im aufklappbaren Menü.
Wichtiger Hinweis:
Der Förderungsantrag für die Errichtung einer Solaranlage muss VOR der Umsetzung der Maßnahme gestellt werden!
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Jeweils im Rahmen von Wohnnutzungen: Eigentümer:innen, Hauptmieter:innen, Wohnungeigentumswerber:innen, dingliche Nutzungsberechtigte, bevollmächtigte Hausverwaltungen sowie Bauträger im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes
- Betreiber:innen von Nutzungseinheiten für Sondernutzung für die zu diesen Sonderzwecken genutzten Gebäude bzw. Gebäudeteilen, sofern sie entweder nicht unternehmerisch tätig sind oder im Fall einer unternehmerischen Tätigkeit eine De-minimis-Förderung möglich ist
- Kleinstunternehmer:innen, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie, jedoch maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten,
- es darf die Summe der in Anspruch genommenen Förderungen die Investitionskosten des Projekts nicht übersteigen.
Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Kurzinformation zur Förderung und der Richtlinie 2024.
Schritt 1: Förderungsantrag stellen |
Der Förderungsantrag muss vor Lieferung und Montage der Anlage gestellt werden. Sie können diesen entweder über das Antragsformular online oder über das Antragsformular per Fax, E-Mail oder Postweg stellen.
Anschließend erhalten Sie eine Antragsnummer per E-Mail oder per Post (je nach gewählter Antragsvariante). Sobald Sie die Antragsnummer erhalten haben, sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert. Sie haben dann 12 Monate Zeit, Ihre neue solarthermische Anlage zu errichten.
Schritt 2: Fertigstellung melden |
Die Fertigstellungsmeldung ist entweder online über den in diesem Zeitraum gültigen Link zur Online-Fertigstellungsmeldung oder alternativ im selben Zeitraum über die zugesandte Fertigstellungsmeldung per Fax, E-Mail oder im Postweg bei einer der Einreichstellen einzubringen.
Anschließend erfolgt die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderbedingungen geknüpft ist.
Hinweis: Alle weiteren Informationen und Formulare werden per 01.01.2025 verfügbar sein.
Kurzinformation zur Förderung | 01.01.2025 | |
Förderungsrichtlinie 2025 - Heizungstausch und solarthermische Anlagen | 01.01.2025 |
Kurzinformation zur Förderung | 01.01.2024 | |
Förderungsrichtlinie 2024 - Heizungstausch und solarthermische Anlagen | 01.01.2024 |
Formulare | Aktualisiert | |
Förderungsantrag online (Schritt 1) | 01.01.2024 | |
Förderungsantrag Papier - alternativ (Schritt 1) | 01.01.2024 | |
Bestätigungsblatt für Online-Ferstigstellungsmeldungen (Schritt 2 - Upload erforderlich) |
01.01.2024 | |
De-minimis-Erklärung (für Unternehmen) | 21.10.2024 | |
Weitere Informationen | ||
Einreich- und Beratungsstellen | 09.10.2024 |
Kurzinformation zur Förderung | 01.01.2023 | |
Förderungsrichtlinie 2023 - Heizungstausch und solarthermische Anlagen | 01.01.2023 |
Formulare | Aktualisiert | |
Bestätigungsblatt für Online-Ferstigstellungsmeldungen (Schritt 2 - Upload erforderlich) |
01.01.2023 |
Kontakt
Information und Beratung
Allgemeine Anfragen und Energieberatung | Infozentrale | ( 0316/877 - 3955 |
Referentin
Auskünfte über den Status Ihrer Förderung | Martina Pfingstl | ( 0316/877 - 2583 |