Förderung von Fernwärmeanschlüssen
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind Anschlüsse an hocheffiziente, alternative Fernwärmenetze.
Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Kurzinformation zur Förderung und der Richtlinie 2024 sowie sämtlichen Förderungsinformationen und Formularen im aufklappbaren Menü.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Die gesamte Abwicklung der Förderung erfolgt durch die jeweiligen Netzversorger. Eine gesonderte Antragstellung von Förderungswerbern ist nicht erforderlich.
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet gemeinsam mit Nah-/Fernwärmenetzunternehmen, die diese Förderung durchführen wollen, einmalige Zuschüsse bei einem Anschluss an ein hocheffizientes alternatives Fernwämenetz. Das bedeutet, dass mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder aus Abwärme bzw. eine Kombination der angeführten Energiequellen, stammen.
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Es darf die Summe der in Anspruch genommenen Förderungen die Investitionskosten des Projekts nicht übersteigen.
Über folgende Links können die Standorte und Kontaktdaten vieler steirischer Heizwerke abgefragt werden. Ergänzend die Fernwärmenetze, die aktuell im GIS verfügbar sind:
Die Fernwärmeanschlussförderung wird ausschließlich im Rahmen der Wohnnutzung gewährt. Die gesamte Abwicklung erfolgt durch die jeweiligen Netzversorger, die eine Vereinbarung zur Ko-Förderung mit dem Land Steiermark abgeschlossen haben. Eine gesonderte Antragstellung von Förderungswerbern ist nicht erforderlich.
Hinweis: Alle weiteren Informationen und Formulare werden per 01.01.2025 verfügbar sein.
Kurzinformation zur Förderung |
01.01.2025 | |
01.01.2025 | ||
De-minimis-Erklärung (für Unternehmen) |
21.10.2024 |
Die Fernwärmeanschlussförderung wird ausschließlich im Rahmen der Wohnnutzung gewährt. Die gesamte Abwicklung erfolgt durch die jeweiligen Netzversorger, die eine Vereinbarung zur Ko-Förderung mit dem Land Steiermark abgeschlossen haben. Eine gesonderte Antragstellung von Förderungswerbern ist nicht erforderlich.
01.01.2024 | ||
01.01.2024 | ||
De-minimis-Erklärung (für Unternehmen) |
21.10.2024 |
Die Fernwärmeanschlussförderung wird ausschließlich im Rahmen der Wohnnutzung gewährt. Die gesamte Abwicklung erfolgt durch die jeweiligen Netzversorger, die eine Vereinbarung zur Ko-Förderung mit dem Land Steiermark abgeschlossen haben. Eine gesonderte Antragstellung von Förderungswerbern ist nicht erforderlich.
01.01.2023 | ||
01.01.2023 | ||
De-minimis-Erklärung (für Unternehmen) |
06.12.2021 |
Kontakt
Information und Beratung
Allgemeine Anfragen | Infozentrale | ( 0316/877 - 3955 |
Referentin
Allgemeine Anfragen für Fernwärmenetzbetreiber | Sandra Schlauer | ( 0316/877 - 6371 |