Fernwärmeförderung Kofinanzierung
Wärme aus erneuerbaren Energieträgern
Was wird gefördert?
Seit 1.7.2024 gelten für Anträge betreffend die Ko-Förderung des Landes Steiermark mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) neue Förderungsbestimmungen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Unternehmen
- sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- Vereine
- konfessionelle Einrichtungen
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
Das Land Steiermark fördert gemeinsam mit dem BMK das Modul 2: Wärme- und Kältenetze - Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen ab 10 versorgten Objekten mit einer erzeugten Wärmemenge von über 90 % aus Biomasse im Gesamtnetz
UFI_Standardfall_Infoblatt_WKV_NETZ.pdf (umweltfoerderung.at)
Die rechtlichen nationalen Grundlagen für die Förderung bilden das Umweltförderungsgesetz, die Investitionsförderungsrichtlinien 2022 idgF sowie die Regierungsbeschlüsse. Den rechtlichen Rahmen bilden EU-rechtliche Gesetzesmaterien (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung etc.).
Die Abwicklung der Förderung erfolgt über den Bund unter Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Der Sanierungsleitfaden Fernwärmenetze Steiermark bietet einen breiten Überblick über sinnvolle und effiziente Möglichkeiten zur Verbesserung und Modernisierung bestehender Fernwärmeversorgungsanlagen.
Nah- und Fernwärmenetze stellen eine wertvolle Energieinfrastruktur für die Wärmeversorgung dar, deren weiterer Ausbau in der Steiermark als Schwerpunkt in vielen Förderungsschienen forciert wird. Um eine bessere Kenntnis über die steirischen Nah- und Fernwärmenetze zu bekommen, ist das Land Steiermark bestrebt, den Verlauf dieser mit Hilfe des Digitalen Atlas anzuzeigen. GIS-Erfassung der steirischen Nah- und Fernwärmenetze im Digitale - Technik Steiermark - Land Steiermark