Elektromobilität - Lastmanagementsysteme und Ladestationen
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
- Lastmanagementsysteme: Es wird die Anschaffung und Installation von Lastmanagementsystemen für Wohngebäude in der Steiermark mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge gefördert.
- Intelligente E-Ladestationen: Es wird die Anschaffung von dreiphasigen, intelligenten E-Ladestationen in Form einer Wallbox oder eines Ladekabels (mobile charger) mit einer möglichen Bemessungsleistung von mindestens 11 kW gefördert.
Für weitere Informationen wird auf die Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Lastmanagementsysteme:
- Eigentümer:innen und Eigentümer:innengemeinschaften
- Bevollmächtigte Hausverwaltungen
- Bauträger im Sinne der Gewerbeordnung 1994 bzw. des Bauträgervertragsgesetzes, sofern eine De-minimis-Förderung möglich ist
jeweils im Rahmen von Wohnnutzungen.
- Intelligente E-Ladestationen: Privatpersonen, auf die ein E-PKW zugelassen ist (keine unternehmerische Nutzung)
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß der Richtlinie, jedoch maximal 30 % der anrechenbaren Investitionskosten
Informationen entnehmen Sie bitte aus den aktuellen untenstehenden Infoblättern und der Richtlinie 2024.
Schritt 1: Förderungsantrag stellen |
Der Förderungsantrag ist erst nach Lieferung und Montage bzw. nach Rechnungslegung (binnen einer Frist von 6 Monaten ab Rechnungsdatum) möglich. Sie können diesen über die untenstehenden Antragsformulare inklusiver aller notwendigen Unterlagen per Fax, E-Mail oder Postweg stellen.
Anschließend erfolgt nach Prüfung der Unterlagen die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderbedingungen geknüpft ist.
Kurzinformation zur Förderung - Lastmanagementsysteme | 01.01.2025 | |
Kurzinformation zur Förderung - Intelligente E-Ladestationen | 01.01.2025 | |
Förderungsrichtlinie 2025 - Elektromobilität | 01.01.2025 |
Formulare | Aktualisiert | |
Förderungsantrag - Lastmanagementsysteme | 01.01.2025 | |
Förderungsantrag - Intelligente E-Ladestationen | 01.01.2025 | |
Ausführungs-und Erstprüfungsnachweis | 01.01.2025 | |
De-minimis-Erklärung (für Unternehmen) | 24.10.2024 |
Kurzinformation zur Förderung - Lastmanagementsysteme | 01.01.2024 | |
Kurzinformation zur Förderung - Intelligente E-Ladestationen | 01.01.2024 | |
Förderungsrichtlinie 2024 - Elektromobilität | 16.02.2024 |
Formulare | Aktualisiert | |
Förderungsantrag - Lastmanagementsysteme | 16.02.2024 | |
Förderungsantrag - Intelligente E-Ladestationen | 01.01.2024 | |
Ausführungs-und Erstprüfungsnachweis | 01.01.2024 | |
De-minimis-Erklärung (für Unternehmen) | 24.10.2024 |
Kontakt
Information und Beratung
Allgemeine Anfragen | Infozentrale | ( 0316/877 - 3955 |
Referentin
Auskünfte über den Status Ihrer Förderung | Sylvia Rainer, MA | ( 0316/877 - 3746 |
Mag. Heidemarie Wutte | ( 0316/877 - 5400 |