Bauführer
Der Bauführer/die Bauführerin ist für die fachtechnische, bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Ausführung der gesamten baulichen Anlage verantwortlich. Als Bauführer/Bauführerin wird ein Abschnitts-Bauleiter/eine Abschnittsleiterin einer Baustelle bezeichnet.
Voraussetzung für einen Bauführer:
Ein Bauführer/eine Bauführerin können laut Steiermärkischem Baugesetz §34 ein Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin oder Baumeister/Baumeisterin bzw. Holzbaumeister/Holzbaumeisterin sein.
Wann wird ein Bauführer benötigt?
Bei Neuerrichtung von Gebäuden (ausgenommen bei Nebengebäuden), bei Zu- und Umbauten, bei größeren Renovierungen sowie bei Errichtung, Änderung und Erweiterung von Abstellflächen und Garagen und Zu- bzw. Abfahrten, also bei Bauvorhaben welche gemäß Steiermärkischen Baugesetz bewilligungspflichtig sind, ist ein entsprechender Bauführer/eine entsprechende Bauführerin zu bestellen.
Der Bauführer/die Bauführerin hat den Zeitpunkt des Baubeginns der Behörde anzuzeigen und die Übernahme der Bauführung durch Unterfertigung der Pläne und Baubeschreibung zu bestätigen. Die Behörde hat dem Bauführer/der Bauführerin eine Bauplakette mit einem roten Ring auf weißem Untergrund auszustellen, aus der die
- Zahl und das Datum der Baubewilligung,
- der Verwendungszweck des Vorhabens,
- der Bauführer sowie
- der Beginn der Bauarbeiten hervorgeht.
Die Bauplakette ist gut sichtbar für die Zeit der Bauführung auf der Baustelle anzubringen.