Förderung Kommunale PV-Dächer
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind Maßnahmen zur:
- Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgekoppelten PV-Anlagen
- Ertüchtigung der elektrischen Anlage, um die Errichtung einer PV-Anlage zu ermöglichen
Im Modul I werden Planungs- und Entscheidungsgrundlagen (z. B. Energiekonzept, Machbarkeitsstudien, Statische Gutachten, etc.) gefördert.
Über das Modul II werden konkrete Umsetzungs- und Investitionsvorhaben unterstützt.
Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Richtlinie 2024 sowie sämtlichen Förderungsinformationen und Formularen im aufklappbaren Menü.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Für kommunale Gebäude, welche zu 100 % im Eigentum von steirischen Gemeinden stehen, können im Rahmen der De-minimis-Förderung ansuchen:
- steirische Gemeinden
- Gesellschaften, die mehrheitlich (> 50%) im Eigentum einer steirischen Gemeinde stehen
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
-
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag gemäß Richtlinie
- Modul I wird im Ausmaß von 50 bis 55% der förderbaren Kosten gefördert
- Modul II wird im Ausmaß von 20 bis 45% in Abhängigkeit der spezifischen Steuerkraft-Kopfquote gefördert
Informationen entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Richtlinie 2024.
Schritt 1: Förderantrag stellen |
Die Antragsstellung (inklusiver aller erforderlichen Unterlagen) erfolgt über das Antragsformular per E-Mail an:
oder per Fax oder am Postweg an:
Fax: +43 (0) 316 269 700 99
Energie Agentur Steiermark
Nikolaiplatz 4a
A-8020 Graz
Nach dem Erhalt der Unterlagen wird Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail über den Eingang des Antrages übermittelt.
Nach Prüfung des Förderungsantrages und der Unterlagen wird Ihnen ein Förderungsvertrag zugesandt. Dieser ist rechtsverbindlich zu unterfertigen und an umweltlandesfonds@stmk.gv.at zu retournieren.
Ab dem Datum des Förderungsvertrags haben Sie 18 Monate Zeit, das Projektvorhaben umzusetzen. Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab dem Datum des Förderungsvertrages erbracht wurden.
Schritt 2: Fertigstellung melden |
Die Fertigstellungsmeldung erfolgt über die zugesandte Fertigstellungsmeldung per E-Mail an:
oder per Fax oder am Postweg an:
Fax: +43 (0) 316 269 700 99
Energie Agentur Steiermark
Nikolaiplatz 4a
A-8020 Graz
Anschließend erfolgt nach Prüfung der Unterlagen die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderungsbedingungen der Richtlinie und des Förderungsvertrags geknüpft ist.
Förderungsrichtlinie 2024 - kommunale PV-Dächer | 22.02.2024 |
Kurzinformation Kommunale PV-Dächer_Elektrische Anlage | 18.12.2023 | |
Kurzinformation Kommunale PV-Dächer_Statisches Gutachten | 21.08.2024 | |
Kurzinformation Kommunale PV-Dächer | 18.12.2023 |
Formulare | Aktualisiert | |
Förderungsantrag Papier - alternativ (Schritt 1) | 22.02.2024 | |
De-minimis-Erklärung (für Unternehmen) | xlsx | 21.10.2024 |
Förderungsrichtlinie 2023 - kommunale PV-Dächer | 01.02.2023 |
Formulare | Aktualisiert | |
Förderungsantrag Papier - alternativ (Schritt 1) | 01.02.2023 | |
Allgemeine Förderungsbedingungen | 01.02.2023 |
Kontakt
Information und Beratung
Allgemeine Anfragen und Auskünfte |
( 0316/269700 |
|
Energie Agentur Steiermark gGmbH |
Ansprechpartnerin für das Land Steiermark | Dipl.-Ing.in Rita Ovari | ( 0316/877 - 5440 |