Grundsätzlich nicht. Wird jedoch ein Netzparallelbetrieb (Einspeisung und Eigenverbrauch für das Wohngebäude) sichergestellt, besteht eine Förderbarkeit. Die förderbaren Kosten müssen mindestens € 3.000,- betragen.
Amtsstunden: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung