Darf man Dämmmaßnahmen bzw. den Fenstereinbau im Rahmen der Umfassenden energetischen Sanierung selber durchführen?
FAQ´s zu Förderungen
Nein. Auf den vorgelegten Rechnungen müssen Material und Leistungen angeführt sein. Eine Bestätigung zur ordnungsgemäßen Umsetzung ist ebenfalls zu erbingen (Formular WS 6-UE).
Amtsstunden: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung