Förderung klimarelevanter Projekte steirischer Gemeinden, Gemeindebetriebe und Gemeinwohlorganisationen
01.02.2024 bis 31.12.2024, optional bis 31.12.2025
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse zu energie- und kli-marelevanten Projekten für Gemeinden und Gemeinwohlorganisationen in der Steiermark. Förderungsfähig sind ausschließlich Projekte, die zur Senkung der Treibhausgasemissionen, Steigerung der Energieeffizienz, Anhebung des Anteils der Energie aus erneuerbaren Quellen oder Klimawandelanpassung beitragen oder leistbare Energie und Versorgungssicherheit er-möglichen und nicht aufgrund von rechtlichen oder bescheidmäßigen Vorgaben umzusetzen sind.
Um Förderung können ansuchen:
- steirische Gemeinden für Projekte ohne unternehmerische Nutzung
- steirische Gemeinden für Projekte mit unternehmerischer Nutzung
- Gesellschaften, die mehrheitlich (> 50 %) im Eigentum einer steirischen Gemeinde stehen (Gemeindebetriebe)
- Gemeinwohlorganisationen als Organisationen, die die Kriterien gemäß Beilage 1 der Richtlinie erfüllen
Die Förderung gliedert sich in zwei Module.
Modul1: In Modul 1 sollen notwendige Voraussetzungen und Entscheidungsgrundlagen für die Um-setzung eines Projekts gemäß Modul 2 ermöglicht werden.
Maximaler Förderungssatz |
Maximale Förderung pro Einreichung |
Maximale Gesamtförderung pro Antragsteller:in |
|
Gemeinden und Gemeinwohlorganisationen |
60 % | 6.000 € | 12.000 € |
e5-Gemeinden | 65 % | 7.500 € | 15.000 € |
Zusätzlich:
Maximaler Förderungssatz |
Maximale Gesamtförderung pro Antragsteller:in |
|
Elektromobilitäts-Aktionspläne für Gemeinden |
100 % | 3.960 € |
Modul 2: Modul 2 fördert die konkreten Umsetzungs- und Investitionsvorhaben. Für Einreichungen im Modul 2 sind Entscheidungsgrundlagen nachzuweisen.
Förderungsnehmer:in | Maximale Gesamtförderung pro Antragsteller:in |
Gemeinden inklusive Gemeindebetrieben | 100.000 € |
e5-Gemeinden | 120.000 € |
Gemeinwohlorganisationen | 50.000 € |
Gemeinwohlorganisationen, deren Bezirks- oder Gemeindeorganisationen keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen | 150.000 € |
Gemeinden für Projekte ohne unternehmerische Nutzung
Steuerkraft-Kopfquote der Gemeinde | Maximaler Förderungssatz | |
Gemeinde | e5-Gemeinde | |
> 1.397 € | 30 % | 35 % |
1.243 € - 1.397 € | 35 % | 40 % |
1.088 € - 1.242 € | 40 % | 45 % |
933 € - 1.087 € | 45 % | 50 % |
≤ 932 € | 50 % | 55 % |
Gemeinden für Projekte mit unternehmerischer Nutzung und Gemeindebetriebe
Steuerkraft-Kopfquote der Gemeinde | Maximaler Förderungssatz | |
Gemeinde | e5-Gemeinde | |
> 1.397 € | 30 % | 35 % |
1.243 € - 1.397 € | 35 % | 40 % |
< 1.243 € | 40 % | 40 % |
Maximaler Förderungssatz |
Maximale Netto- Förderung pro Einreichung |
Maximale Netto- Gesamtförderung pro Antragsteller:in |
|
Gemeinwohlorganisationen | 40 % | 50.000 € | 50.000 € |
Gemeinwohlorganisationen, deren Bezirks- oder Gemeindeorganisationen keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen | 40 % | 50.000 € | 150.000 € |
Förderungsantrag: Der Förderungsantrag ist ausschließlich online (siehe Abschnitt Förderungsinformationen und online Einreichplattform) zu stellen.
Förderungsauszahlung: Die erforderlichen Unterlagen für die Förderungsauszahlung sind an oekofonds@stmk.gv.at zu übermitteln. Anschließend erfolgt die Förderungsauszahlung, die an die vollständige Erfüllung der Förderbedingungen geknüpft ist.
- Förderungsrichtlinie (pdf)
- Beilage 1 - Kriterien für die Anerkennung als Gemeinwohlorganisation
- Beilage 2 - Mindeststandards für Elektromobilitäts-Aktionspläne
- Beilage 3 - Jurykriterien
- Beilage 4 - Erläuternde Bemerkungen
- Kurzinformation (pdf)
Weitere notwendige Unterlagen zum Förderungsantrag:
- Projektkonzept (docx)
- Projektdaten (xlsx)
- De-minimis-Erklärung (xlsx)
Einreichplattform:
Anträge können über das eGovernment Onlineformular eingereicht werden.
Für nähere Fragen zur Förderungseinreichung bzw. zur Förderungsabwicklung wenden Sie sich bitte an:
- Energie Agentur Steiermark
Telefon: +43 316 269700
E-Mail: office@ea-stmk.at