Neue Sanierungsförderung online! 73-10 Orts- und Stadtkernförderung
73-10 Orts- und Stadtkernförderung Förderung des Landes Steiermark
Die Fördermaßnahme soll zur (Wieder-)Belebung von Orts- und Stadtkernen beitragen, der Flächeninanspruchnahme entgegenwirken sowie die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur von Orten einer Region stärken.
Gegenstand des Aufrufs sind Einreichungen in die Fördergegenstände 2, 3 und 4 mit dem Inhalt einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Erdgeschoßproblematik bei der Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Bausubstanz in Zentrumslage zu leisten. Hierbei handelt es sich um Flächen in Gebäuden, welche oftmals nicht für Wohnnutzung geeignet sind.
Einreichfrist: 15. Februar 2024 bis 17. Mai 2024