Umsetzungsbonus
Sie erhalten den Selbstbehalt für die Vor-Ort-Energieberatung zurück, wenn sie innerhalb von 12 Monaten eine der folgenden Maßnahmen umsetzen:
- Einbau von min. einer hocheffizienten Umwälzpumpe - ausgenommen sind Pumpen, die im Zuge eines aus dem Steirischen Umweltlandesfonds geförderten Heizungstausches eingebaut oder getauscht werden
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Tausch von alten, fachgerecht entsorgten E-Geräten der Klassen Kühl- oder Gefrier- und Gefrierkombigeräte und Waschmaschinen auf min. C Geräte sowie E-Herde und Backofen auf neue min. A++ Geräte
- Einbau von automatischen Thermostatventilen
- Vorlage von zwei aufeinanderfolgenden Stromjahresrechnungen. Die Beratung (Datum des Förderungsantrags) muss im Abrechnungszeitraum der zweiten Stromjahresrechnung datiert sein, wobei die zweite Stromjahresrechnung zur ersten Stromjahresrechnung eine Einsparung des Energieverbrauchs von mindestens 15%, gemessen in kWh, ausweisen muss.
Unterlagen:
Energieberatungen, die im Jahr 2025 durchgeführt wurden:
Energieberatungen, die im Jahr 2024 durchgeführt wurden:
Energieberatungen, die im Jahr 2023 durchgeführt wurden: