Sonderförderung Sanieren für Alle
Förderung des Landes Steiermark in Kooperation mit dem Bundesministerium für Klimaschutz
Was wird gefördert?
Die Förderung kann an Privatpersonen in einkommensschwachen Haushalten für die thermische Sanierung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern sowie Reihenhäusern, sofern diese Gebäude älter als 15 Jahre sind, gewährt werden.
Anträge können im Zeitraum 01.09.2024 bis vorläufig 31.12.2024 gestellt werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2024 erbracht wurden.
Die Landesförderung setzt eine Registrierung beim Bund für eine Einzelbauteilsanierung gemäß Abschnitt A aus dem "Sanierungsbonus für Private" 2023/2024 voraus.
Die Landesförderung kann ab 01.09.2024 online beantragt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- (Mit-)Eigentümer:innen
- Bauberechtigte
Förderungsfähig sind ausschließlich einkommensschwache Haushalte der untersten drei Einkommensdezile mit einem Monatseinkommen bezogen auf einen Einpersonenhaushalt (netto 12 Mal im Jahr) von bis zu 1.904,-- Euro. Weiters muss ein Hauptwohnsitz vorliegen, welcher vor dem 31.12.2022 begründet wurde.
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
Die Förderung setzt sich zusammen aus:
- einer Förderung des Bundes aus dem „Sanierungsbonus Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus 2023/2024" gemäß Abschnitt A: Einzelbauteilsanierungen, siehe dazu Sanierungsbonus Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus 2023/2024 | Umweltförderung
- einer Landesförderung
- einer Zusatzförderung mit Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen des Bundes
Förderungsrichtlinie | 01.10.2024 | |
Schritt 1: Antragstellung | Aktualisiert | |
Förderungsantrag | 01.09.2024 | |
weitere erforderliche Unterlagen: Einkommensnachweis | ||
Schritt 2: Fertigstellung | Aktualisiert | |
Fertigstellungsmeldung | 15.09.2024 | |
WS 6 SAN-Alle | 01.09.2024 | |
weitere erforderliche Unterlagen: Förderungsbestätigung der KPC, Formular Endabrechnung der KPC |