Umsetzung / Umsetzungsbonus
Mein Beitrag - meine Einsparung
Nach Durchführung einer Vor-Ort-Energieberatung mit Selbstbehalt kann dieser rückerstattet werden, sofern die folgenden Energiesparmaßnahmen 12 Monate nach der Beratung umgesetzt werden:

- Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe
- ausgenommen sind Pumpen, die im Zuge der Umweltförderung des Landes Steiermark gefördert werden
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- zur Optimierung der Heizungsanlage und Senkung des Energieverbrauchs
- Austausch alter Elektrogeräte
- Kühl-, Gefrier- und Kombigeräte sowie Waschmaschinen (min. Effizienzkl. C)
- Elektroherde und Backöfen (min. Effizienzkl. A++)
- Altgeräte müssen fachgerecht entsorgt werden
- Einbau von automatischen Thermostatventilen
- für eine effizientere Heizungsregelung und geringeren Verbrauch im Haushalt
- Nachweis einer Energieeinsparung von mindestens 15%
- Vorlage von zwei aufeinanderfolgenden Stromjahresrechnungen
Nutzen Sie den Umsetzungsbonus und sparen Sie doppelt – durch reduzierte Energiekosten und die Rückerstattung des Selbstbehalts!