Baugrunduntersuchung
Die Baugrunduntersuchung legt den Grundstein für die Planung, beinflusst den Erwerb eines Grundstücks und verhindert unerwartete Kostensteigerungen während der Projektumsetzung. Ein Baugrund kann aus vielerlei Hinsicht für eine Bebauung ungeeignet sein.
Mögliche Störungen im Baugrund:
- Bombenfunde
- Mülldeponien, Altstandorte, Altlasten und Verdachtsflächen
- Archeologische Fundorte
- nicht tragfähiger Boden
Die ÖNORM B 2110 regelt u.a. die Übernahme, Gewährleistung und Mängelansprüche von Bauleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Bei Bauverträgen gemäß ÖNORM B 2110 wird festgehalten, dass das Baugrundrisiko grundsätzlich beim Auftraggeber liegt. Sollte es somit zu unerwarteten Entdeckungen im Baugrund kommen, müssen die Kostensteigerungen für die Verzögerung oder weitere Untersuchungsmaßnahmen vom Bauherren getragen werden. Somit empfiehlt es sich, den Baugrund so früh als möglich gründlich zu untersuchen.