Gesetze und Rechtsgrundlagen in der Kommunalverwaltung
Die Vollziehung des Baurechts fällt überwiegend in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden und damit in die Zuständigkeit des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der "örtlichen Baupolizei".
Amtsstunden: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung