Gesetze und Rechtsgrundlagen in der Kommunalverwaltung
Die Vollziehung des Baurechts fällt überwiegend in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden und damit in die Zuständigkeit des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der "örtlichen Baupolizei".