Wohnbauförderungsbeirat
Dem Wohnbauförderungsbeirat obliegt die Begutachtung der Begehren auf Gewährung einer Förderung für die Errichtung und die Verbesserung von Wohnungen sowie für die Errichtung von Heimen, soweit diese nach bundesgesetzlichen Bestimmungen vor der Erledigung ein Beirat anzuhören ist. Dem Wohnungsförderungsbeirat obliegt überdies die Beratung der Landesregierung in grundlegenden Fragen der Wohnbauförderung in der Steiermark.
Vorlaufzeit für Förderungsansuchen
Um einer raschen und ordnungsgemäßen Bearbeitung der Förderungsansuchen von Seiten der Fachabteilung Energie und Wohnbau nachkommen zu können, ist der Annahmeschluss für Beiratsakte im Geschoßbau und beim Wohnbauscheck - 3 Wochen, bei der Umfassenden Sanierung und Assanierung - 5 Wochen vor dem Beiratstermin einzuhalten.
Termine des Wohnbauförderungsbeirates im 2. Halbjahr 2024
11.September | 7.August | 21.August |
9.0ktober | 4.September | 18.September |
6.November | 2.Oktober | 16.Oktober |
4.Dezember | 30.Oktober | 13.November |
Beiratstermin | Abgabetermin der Bewilligungsunterlagen für die Umfassenden Sanierung und Assanierung | Abgabetermin der Bewilligungsunterlagen für Geschoßbau und Wohnbauscheck |