Sonderförderung "Steirischer Sanierungsbonus"
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Liebe Besucherinnen und Besucher!
Aufgrund der eingegangenen Anträge sind mit Stand 22.04.2026 die budgetären Mittel für die Sonderförderung "Steirischer Sanierungsbonus" ausgeschöpft.
Für diese Sonderförderung sind derzeit keine neuen Anträge mehr möglich.
Bereits eingereichte Förderungsanträge werden selbstverständlich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrags in der Höhe von 15 % der förderbaren Kosten.
Hinweis zur Antragstellung:
Förderansuchen können ausschließlich mit vollständig und formgerecht eingereichten Pflichtunterlagen berücksichtigt werden. Unvollständige Einreichungen sowie "Blanko-Reservierungen" führen zu einer Ablehnung des Förderansuchens.
Verfügbares Budget für den Förderungsbeitrag

Förderungsrichtlinie |
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01.04.2026 |
Nah- und Fernwärmenetze |
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01.03.2026 |
| Formulare | Aktualisiert | |
bei Eigentümergemeinschaften: Vollmacht Hausverwaltung |
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01.04.2026 |
Bestätigung der Gemeinde zum rechtmäßigen Bestand |
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01.04.2026 |
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01.04.2026 | |
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01.04.2026 | |
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01.04.2026 |

