Sonderförderung-Sanierungsoffensive zur Belebung von Ortskernen
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Auf Basis dieser Sonderförderung sollen verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen angekauft und mit Wohnbauförderungsmitteln saniert werden. Im Falle einer nachweislichen unwirtschaftlichen Sanierung des Bestandsobjektes kann dieses abgetragen und auf dieser Liegenschaft ein geförderter Neubau (Geschoßbau/Wohnheim, Ersterwerb von Wohnungen, Eigenheime in Gruppe) errichtet werden. Dadurch sollen attraktive Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen, usw.) geschaffen werden.
Für weitere Informationen wird auf die Kurzinformation zur Förderung und sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü sowie auf die Initiative "Starke Zentren in der Steiermark" verwiesen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Gemeinden
- Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum einer Gemeinde stehen
- Gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
- Personengemeinschaften vorrangig zur Wohnversorgung der eigenen Mitglieder dieser Gemeinschaften ohne Beschränkung der Rechtsform
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- Förderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren, 0,5 % p. a. dekursiv verzinst, im Ausmaß von maximal 70% des angemessenen Ankaufspreises
Diese Sonderförderung ist - sofern Budgetmittel in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind - vorerst bis 31. Dezember 2025 begrenzt.
Kurzinformation zur Förderung | 01.01.2024 | |
Förderungsrichtlinie | 01.01.2024 | |
Initiative "Starke Zentren in der Steiermark" | 01.05.2023 |
Bewilligung der Förderung | Aktualisiert | |
Ansuchen zur Förderung | 15.11.2018 | |
Geschäftsordnung Sanierungswohnbautisch | 15.07.2019 |