Der Zubau ist im Rahmen der umfassenden energetischen Sanierung nur dann förderbar, wenn die Erweiterung im untergeordneten Ausmaß erfolgt und der Schwerpunkt der Sanierung in der thermischen (z.B. Dämmung Außenwand) und energetischen Verbesserung (z.B. Fußbodenheizung) vom Bestand liegt.