Große Eigenheimsanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Die Förderung kann für die Anschaffung und anschließende Sanierung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern im Land Steiermark gewährt werden.
Die Förderung kann nur bei Vorliegen der in der Richtlinie festgelegten Kriterien gewährt werden und ist, sofern Budgetmittel in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind, auf Förderungsanträge im Zeitraum von 01.09.2024 bis 31.12.2026 begrenzt.
Die Landesförderung kann ab 01.09.2024 online beantragt werden.
Wer kann eine Förderung beantragen?
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Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus entgeltlich erwerben (Kauf) und anschließend umfassend energetisch sanieren.
Kaufvereinbarungen über die zu fördernden Liegenschaft zwischen Ehepartner:innen, eigetragenen Partner:innen und Lebensgefährt:innen sowie innerhalb der Familie in gerader Linie zwischen Eltern, Kindern und Großeltern und zu diesen gleichgestellten Personen gelten nicht als Liegenschaftserwerb im Sinne der Förderungsrichtlinie.
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
Es werden
- der Ankauf eines bestehenden Eigenheimes durch ein Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und anschließend
- die Sanierung dieses Eigenheimes durch einen nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag
gefördert.
Förderungsrichtlinie | 01.10.2024 | |
Formulare | Aktualisiert | |
Förderungsantrag | 01.09.2024 | |
Eidesstattliche Erklärung | 01.09.2024 | |
weitere Unterlagen laut Förderungsrichtlinie (Punkt 7.1.) |