Kleine Sanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Die Förderung kann für eine Vielzahl an (Einzel-)maßnahmen gewährt werden wie zum Beispiel die Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen, Maßnahmen am Haustechniksystem, Sicherheitsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Veränderung von Wohnraum und zahlreiche weitere Maßnahmen.
Für weitere Informationen wird auf die Kurzinformation zur Förderung sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
Die Förderung kann online beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der großen Nachfrage dieser Förderung derzeit mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechnen ist.
Wir sind jedoch um eine rasche Erledigung bemüht.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Eigentümer:innen einer Wohnung oder Liegenschaft
- Mieter:innen einer Wohnung
- Bauberechtigte
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 15 % der förderbaren Kosten
WICHTIGER Hinweis zum Thema Heizungstausch und Solarthermie:
Eine Sanierungsförderungen kann auch für die Erneuerung einer Zentralheizungsanlage, die schon bisher auf Basis erneuerbarer Energie betrieben wurde, beantragt werden.
Als Einzelmaßnahme besteht die Förderungsmöglichkeit für den Ersatz des fossilen Heizsystem oder der Stromheizung sowie für die Errichtung einer solarthermischen Anlage über den Umweltlandesfonds, sofern diese Maßnahme vor Antragstellung noch nicht umgesetzt wurde. Siehe Umweltförderungen.
Bitte beachten Sie in allen Fällen den Vorrang der Fernwärmeförderung in Fernwärmeanschlussgebieten vor anderen Heizungsförderungen.
Kurzinformation zur Förderung | 01.01.2024 | |
Förderungsrichtlinie | 15.09.2024 | |
Nah- und Fernwärmenetze | 17.05.2024 |
Bitte beachten Sie die erforderlichen Beilagen entsprechend Punkt 7 der Förderungsrichtlinie.
Formulare | Aktualisiert | |
Förderungsantrag | 01.12.2022 | |
Leistungsübersicht_Kostenaufteilung | 01.05.2024 | |
WS - Datenblatt | 01.08.2023 | |
Bestätigung Nah- bzw. Fernwärmebetreiber:in | 01.08.2023 | |
Bestätigung Baubehörde | 01.08.2023 | |
Formblatt Antrag (nur für natürliche Personen bei Objekten mit bis zu drei Wohneinheiten) | 01.05.2024 |