Umfassende energetische Sanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Die Förderung kann gewährt werden für die thermische Sanierung der Gebäudehülle und/oder die Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen. Es müssen mindestens drei Teile der Gebäudehülle und/oder am energetisch relevanten Haustechniksystem zeitlich zusammenhängend hergestellt bzw. erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden.
Für weitere Informationen wird auf die Kurzinformation zur Förderung sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
Die Förderung kann online beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der großen Nachfrage dieser Förderung derzeit mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechnen ist.
Wir sind jedoch um eine rasche Erledigung bemüht.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Eigentümer:innen einer Wohnung oder Liegenschaft
- Mieter:innen einer Wohnung oder Liegenschaft
- Bauberechtigte
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % der förderbaren Kosten
Kurzinformation zur Förderung | 01.01.2024 | |
Förderungsrichtlinie | 15.09.2024 | |
Nah- und Fernwärmenetze | 01.11.2024 |
Bitte beachten Sie die erforderlichen Beilagen entsprechend Punkt 7 der Förderungsrichtlinie.
Formulare | Aktualisiert | |
Förderungsantrag | 01.12.2022 | |
bei Eigentümergemeinschaften: Vollmacht Hausverwaltung | 01.01.2025 | |
Leistungsübersicht_Kostenaufteilung | 01.12.2024 | |
WS - Datenblatt | 01.08.2023 | |
WS 6-UE Nachweis der wärmetechnischen Mindestanforderungen | 01.05.2024 | |
Bestätigung Nah- bzw. Fernwärmebetreiber:in | 01.08.2023 | |
Bestätigung Baubehörde | 01.08.2023 | |
Formblatt Antrag (nur für natürliche Personen bei Objekten mit bis zu drei Wohneinheiten) | 01.12.2024 |