Umfassende Sanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Die Förderung kann gewährt werden für eine in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit mindestens drei Wohnungen. Die Errichtung von Wohnraum kann durch Ein- und Umbauten und/oder Gebäudeerweiterungen erfolgen.
Für weitere Informationen wird auf die Kurzinformation zur Förderung sowie sämtliche Förderungsinformationen und Formulare im aufklappbaren Menü verwiesen.
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 45 % auf die Dauer von 15 Jahre
- nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag im Ausmaß von 30 % der förderbaren Kosten auf die Dauer von 15 Jahre
- Förderungsdarlehen mit einer Laufzeit von 28 Jahren, 0,5 % p.a. dekursiv verzinst
Das Bauvorhaben muss bei der Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Sanierung und Revitalisierung angemeldet werden (Schritt 1). Dazu ist Punkt 7.1 der Förderungsrichtlinie zu beachten. Nur mit vollständig eingereichten Förderungsunterlagen (digital und in Papierform) ist eine Behandlung des Sanierungsvorhabens am Sanierungswohnbautisch möglich. Die digitalen Bewilligungsunterlagen sind ausschließlich über einen zuvor angeforderten Upload-Link einzureichen. Es findet eine Begutachtung durch den Sanierungswohnbautisch statt.
Erst wenn das Projekt durch den Sanierungswohnbautisch als geeignet beurteilt wurde, kann das eigentliche Förderungsansuchen erfolgen. (Schritt 2)
Kurzinformation zur Förderung |
01.01.2024 |
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Förderungsrichtlinie |
15.09.2024 |
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Geschäftsordnung Sanierungswohnbautisch |
01.04.2024 |
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Stellen für die bauphysikalische Prüfung |
01.07.2021 |
Projektbeurteilung Schritt 1: Begutachtung am Sanierungswohnbautisch |
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Aktualisiert |
Projektbeschreibung |
01.05.2018 |
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Grundstücks- und Bestandsbeurteilung (WBF 9S) | 01.10.2022 | |
Weitere erforderliche Unterlangen zur Beurteilung (Förderungsrichtlinie Punkt 7.1.) | 01.03.2024 |
Projektbeurteilung Schritt 2: Antragsverfahren |
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Aktualisiert |
01.12.2022 |
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WS-Datenblatt umfassende Sanierung |
01.03.2024 |
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Gutachten zur Energiebereitstellung WBF 3 |
01.09.2024 |
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Aufgliederung der Sanierungskosten WS 5 (Einreichung) |
01.09.2022 |
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Ökopunkte WS 11 (Einreichung) |
01.09.2022 |
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Erklärung gemäß § 28b Ausländerbeschäftigungsgesetz |
01.09.2014 |
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Vergabenachweis WS12 |
01.12.2022 |
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Bauphysik - Prüfvermerk WS 6-US |
01.09.2022 |
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Formblatt WBF 6a |
01.09.2020 |
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Bestätigung Geldinstitut |
01.01.2024 |
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Bautafel, Abmessungen 150 x 150 cm |
01.09.2019 |
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Baubeginnsmeldung WS 13 |
01.12.2022 |
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Weitere erforderliche Unterlagen zur Beurteilung (Förderungsrichtlinie Punkt 7.2.) |
01.03.2024 |
Projektbeurteilung Schritt 3: nach Umsetzung |
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Aktualisiert |
Baufertigstellungsmeldung |
01.03.2014 |
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Formblatt EDV-WS 1 |
01.10.2020 |
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Formblatt EDV-WS 2 |
01.05.2024 |
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Formblatt EDV-WS 3 - Wohnungsdatenblatt (1 Jahr nach Endabrechnung |
01.06.2021 |
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Eidesstattliche Erklärung |
01.10.2023 |
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Aufgliederung der Sanierungskosten WS 5 (Endabrechnung) |
01.09.2022 |
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Ökopunkte WS 11 (Endabrechnung) |
01.09.2022 |
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Formblatt Öko-Bonuspunkte (bis Förderungszusicherung 08/2022) |
01.04.2019 |
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Weitere erforderliche Unterlagen zur Beurteilung (Förderungsrichtlinie Punkt 7.3.) |
01.03.2024 |