Große Eigenheimsanierung
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Liebe Besucherinnen und Besucher!
Eine Antragstellung für die Große Eigenheimsanierung ist ab 01.05.2025 nicht mehr möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unsere Förderungen umfassend zu evaluieren, und informieren Sie, sobald die Ergebnisse der Evaluierung vorliegen.
Bereits eingereichte Förderungsanträge werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wer kann eine Förderung beantragen?
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Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus entgeltlich erwerben (Kauf) und anschließend umfassend energetisch sanieren.
Kaufvereinbarungen über die zu fördernden Liegenschaft zwischen Ehepartner:innen, eigetragenen Partner:innen und Lebensgefährt:innen sowie innerhalb der Familie in gerader Linie zwischen Eltern, Kindern und Großeltern und zu diesen gleichgestellten Personen gelten nicht als Liegenschaftserwerb im Sinne der Förderungsrichtlinie.
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
Es werden
- der Ankauf eines bestehenden Eigenheimes durch ein Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und anschließend
- die Sanierung dieses Eigenheimes durch einen nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag
gefördert.
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31.03.2025 | |
Formulare | Aktualisiert | |
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01.09.2024 | |
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01.09.2024 | |
weitere Unterlagen laut Förderungsrichtlinie (Punkt 7.1.) |