Sonderförderung Sanierungsoffensive für Mietwohnungen
Förderung des Landes Steiermark
Was wird gefördert?
Das Ziel der vorliegenden Förderung ist eine Steigerung der thermischen Sanierungsrate von Mietwohnungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch gemeinnützige Bauvereiniungen im verdichteten und mehrgeschoßigen Wohnbau in der Steiermark.
Dadurch sollen insbesondere auch signifikante Einsparungen für die Mieter:innen bei den laufenden Betriebskosten erzielt werden.
Anträge können bis 31.12.2026 gestellt werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2024 erbracht wurden. Im Rahmen der Förderungsaktion kann pro Kalenderjahr und pro Wohnobjekt nur ein Förderungsantrag gestellt werden.
Die Landesförderung setzt eine Förderung des Bundes aus der "Thermischen Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2024/2025, Mehrgeschoßiger Wohnbau / Reihenhausanlage" voraus und gewährt zu dieser einen Zuschlag.
Für weitere Informationen wird auf die Förderungsrichtlinie verwiesen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- gemeinnützige Bauvereinigungen als Gebäudeeigentümer:innen im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes - WGG
Wie und in welchem Ausmaß wird gefördert?
- einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag in Form von Zuschlägen in der Höhe von 50 % der Kosten zu den jeweils vom Bund anerkannten förderungsfähigen Maßnahmen.
Die Gesamtförderung (Bundesförderung + Förderung Land) ist mit maximal 80 % der förderungsfähigen Gesamtinvestitionskosten begrenzt.
Förderungsrichtlinie | 01.09.2024 | |
Schritt 1: Antragstellung | Aktualisiert | |
Förderungsantrag | 01.08.2024 | |
weitere erforderliche Unterlagen: Baubewilligung Bestand, aktueller Grundbuchsauszug | ||
Schritt 2: Fertigstellung | Aktualisiert | |
Fertigstellungsmeldung | 15.09.2024 | |
Bestätigung Zusatzinformation Energieausweis | 01.09.2024 | |
WS-Datenblatt | 01.09.2024 | |
weitere erforderliche Unterlagen: Förderungsbestätigung Bund, Formularanhang KPC, Endabrechnungsformular der KPC, Rechnungen, Nachweis über die Informationspflicht |